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Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI

Verpflichtende Pflegeberatungen gemäß §37.3 SGB XI für Pflegegeldbezieher 

 

Die Pflichtberatung gemäß §37 Abs.3 SGB XI soll dazu beitragen, dass pflegebedürftige Personen eine fachkundige Beratung erhalten, um informierte Entscheidungen zu treffen und die optimale Unterstützung zu erhalten.

 

Wer wird beraten?

Für Versicherte mit Pflegegrad 1 besteht die Pflegeberatung auf freiwilliger Basis, jedoch wird sie aufgrund der Möglichkeit eines Höherstufungsantrags dringend empfohlen.

 

Ab Pflegegrad 2 ist die Pflicht zur Pflegeberatung für alle Pflegeversicherten verbindlich und muss halbjährlich durchgeführt werden.

 

Versicherte mit Pflegegrad 4 und 5 sind dazu verpflichtet, die Pflichtberatung alle drei Monate in Anspruch zu nehmen.

Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere wenn bereits ein Pflegedienst aktiv ist, denn in solchen Fällen besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme an der Pflichtberatung.

 

Was Sie von unserer Pflegeberatung erwarten können:

 

Kostenlose Beratung:
Die Pflichtberatung nach §37.3 SGB XI ist für Pflegegeldbezieher kostenlos. Wir kümmern uns um die Abwicklung mit der Pflegekasse, damit Sie sich auf die Beratung konzentrieren können.

 

Vielfältige Optionen verstehen:
Unser Ziel ist es, Ihnen sämtliche verfügbaren Optionen verständlich zu erklären. So können Sie informierte Entscheidungen über Ihre Pflegesituation treffen und die für Sie besten Leistungen auswählen.

 

Unterstützung bei der Umsetzung:
Nach der Beratung lassen wir Sie nicht allein. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die besprochenen Pflegeleistungen effektiv umzusetzen. Unser qualifiziertes Team steht Ihnen zur Seite.

 

Ihr nächster Schritt:

Falls Sie Interesse an unserer Pflegeberatung haben oder weitere Informationen wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. 

 

Wir bieten Ihnen eine klare Orientierung in Bezug auf Ihre Pflegemöglichkeiten.

 

Aktuell ist es gestattet, jede zweite Pflichtberatung in Form eines Videogesprächs abzuhalten. Das bedeutet, dass die initiierende Beratung persönlich vor Ort durchgeführt werden muss, während die darauf folgende Beratung online stattfinden kann.