Die Richtlinie der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege wird aktuell an die Bundesrichtlinie angepaßt. Im Rahmen einer Fachärztlichen oder Psychotherapeutischen Verordnung können damit bis zu 14 Einheiten wöchentlich verordnet werden.
War eine Einheit bisher 45 Minuten, wird diese nun auf 60 Minuten angehoben. Das bedeutet für die Patienten eine deutliche Erweiterung der Hilfe durch die häusliche Unterstützung.
Änderungen für Pflegedienste: Altenpfleger haben jetzt wieder ohne große Hürden Zugang zur Tätigkeitsfeld der psychiatrischen Pflege. Voraussetzung ist eine Weiterbildung in psychiatrischen Pflege oder eine einjährige Berufstätigkeit im psychiatrischen Bereich in den letzten 5 Jahren.
Gerade bei den demenziellen Erkrankungen und den älter werdenden psychisch Erkrankten Menschen eine sehr zu begrüßenden Entwicklung.